kastrationspflicht

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Am 12. Juni 2018 haben wir  in Bern die Petition für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz mit 115'567 Unterschriften eingereicht. Über 150 Organisationen stehen hinter der Forderung. 39 Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben die Petition bereits unterzeichnet. Viele weitere haben ihre Sympathie für die Forderung zum Ausdruck gebracht. Im Vorfeld zur Übergabe fand eine Medienkonferenz statt, anslässlich derer eine Informationsmappe mit einer ausführlichen Dokumentation abgegeben wurde. Diese sowie die entsprechende Medienmitteilung und die Präsention der Medienkonferenz finden Sie hier.

pdfMedienmitteilung
pdfPressemappe
pdfPräsentation

Wir hoffen, dass die Bundesversammlung die Notwendigkeit einer Kastrationspflicht erkennt und entsprechend handeln wird, damit das Katzenelend in unserem Land nachhaltig und tiergerecht bekämpft werden kann. 

Aktueller Stand
der Unterschriften

115 567

Neuer Gesetzeswortlaut

Art. 25 Abs. 4 TSchV verlangt bereits heute: "Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren."

Dieser Wortlaut soll durch den folgenden Zusatz ergänzt werden:

"Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen."

Petition "Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz"

«Die Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sowie die mitwirkenden Organisationen und Unterzeichnenden fordern Bundesrat und Parlament auf, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen einzuführen, um die übermässige Vermehrung von Katzen einzudämmen und so das Katzenleid in der Schweiz zu vermindern.»

In der Schweiz leben zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass Privatpersonen ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren lassen und diese zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs sorgen. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren (Art. 25 Abs. 4 TSchV). Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu haben, ist für deren Halter aber praktisch unmöglich.

Die Streunerproblematik ist mit viel Tierleid verbunden. Vermehren sich Katzen übermässig, bilden sich schnell grosse Populationen auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führt. Viele Tiere sterben qualvoll, weil sie keine medizinische Versorgung erhalten oder nicht ausreichend Nahrung finden. Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten werden unerwünschte Katzenwelpen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.

Aus diesen Gründen ist die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bildet eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden, das Katzenleid zu verringern und den Katzenbestand in der Schweiz nachhaltig zu regulieren. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen zu kurz. Aus diesem Grund fordern die Initianten und Unterzeichnenden die Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichtet, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

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