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kastrationspflicht
Ich will helfen

Anlass/Hintergrund

Das Katzenelend in der Schweiz ist gross.

Die Katze zählt zu des Schweizers liebsten Heimtieren. Hochrechnungen zu Folge leben ca. 1,4 Millionen Katzen in unserem Land (vgl. BLV oder VHN).

Hunderttausende von Katzen sind jedoch herrenlos. Sie vegetieren auf Bauernhöfen, auf Fabrikarealen, in Schrebergärten oder in Gärtnereien vor sich hin. Niemand fühlt sich für sie verantwortlich. Hunger, Krankheiten und Unfälle machen ihnen das Leben schwer. Gegen dieses Elend will kaum jemand etwas unternehmen.

Das Wachstum der Katzenpopulation wird nicht kontrolliert und die Zahl der Katzen nimmt schnell zu (vgl. Katzen-Geburtenpyramide). Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Einerseits pflanzen sich die herrenlosen Tiere untereinander fort. Andererseits tragen Freigänger-Katzen, welche von ihren Haltern nicht kastriert werden, massgeblich zu einem unkontrollierten Wachstum der Streunerpopulation bei, indem sie sich mit anderen herrenlosen oder Freigänger-Katzen paaren und so ständig für weiteren Nachwuchs sorgen.

Die Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 25 Abs. 4 TSchV) schreibt vor, dass ein Tierhalter die zumutbaren Massnahmen treffen muss, um zu verhindern, dass sich seine Tiere übermässig vermehren. Dennoch werden in der Schweiz jährlich schätzungsweise 100’000 unerwünschte Katzen getötet, das heisst erschlagen, ertränkt, erstickt, erschossen oder eingeschläfert. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz (Art. 5 Abs. 3 lit. a JSG) dürfen verwilderte Hauskatzen zudem das ganze Jahr über bejagt werden. Das Parlament hat es 2013 unterlassen, diese Bestimmung aus dem Jagdgesetz zu entfernen (vgl. Motion Nr. 11.3664). Ob und unter welchen Voraussetzungen das Erschiessen gestattet ist, entscheidet das kantonale Jagdrecht.

Das Tierschutzrecht sieht also eine Populationskontrolle vor, regelt aber nicht die wirkungsvolle Umsetzung. Im Ergebnis findet deshalb keine Bestandesregulierung statt. Anstatt über eine Kastrationspflicht zu sprechen, die das Problem der Überpopulation nachhaltig an der Wurzel packen würde und künftiges Leid präventiv verhindern könnte, nimmt man weiterhin in Kauf, dass Katzen auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Die systematische Kastration von Freigänger-Katzen ist eine verhältnismässige und „humane“ Massnahme, um den Bestand der Katzen effektiv und nachhaltig zu regulieren.

Weil der aktuelle Wortlaut des Art. 25 Abs. 4 TSchV offensichtlich nicht ausreicht, um die Katzenpopulation tiergerecht zu regulieren, braucht es eine weitere steuernde Massnahme. Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung ist entsprechend anzupassen und eine zwingende Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufzunehmen.

Eine Kastrationspflicht für Katzen wurde im Ausland bereits an verschiedenen Orten erfolgreich eingeführt. So passen z.B. in Deutschland gestützt auf § 13b Tierschutzgesetz die verschiedene Städte/Gemeinden ihre Kommunalverordnungen an. Eine Liste der deutschen Städte/Gemeinden mit einer Katzenkastrationspflicht findet sich hier: Tierschutzbund.de. Für Österreich vgl. Anlage 1, Art. 2 Abs. 10 der 2. Tierhaltungsverordnung. 

Katzen-Geburtenpyramide
 
Katzenpyramide

Ziele und Vorteile

In die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung ist eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufzunehmen.

Damit sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

  1. Nachhaltige Regulierung der Katzenpopulation ohne Tötungen
  2. Präventive Verhinderung künftigen Katzenleids
  3. Erhöhung der Chancen auf eine Adoption für Tiere aus Tierheimen
  4. Mentalitätsänderung – Katzen werden heute teilweise als „Wegwerftiere“ wahrgenommen, deren Leben nichts Wert ist und die schnell ersetzt werden können

Die Beschränkung der Kastrationspflicht auf „Freigänger“ zielt auf Katzen ab, welche unkontrolliert Sozial- und Sexualkontakte zu anderen Katzen haben können. Halter, welche ihre Katzen nicht kastrieren lassen wollen, können sich dieser Pflicht mit geeigneten Massnahmen entbinden: durch eine strikte Wohnungshaltung oder eine Haltung in einem eingezäunten, ausbruchsicheren Gehege.

Die Kastration von Katzen weist u.a. folgende Vorteile auf:

Medizinische Vorteile für die Katze

  • Verbreitung von Krankheiten wird massiv eingedämmt: Viele Katzenkrankheiten wie z.B. FIV (Feline Immunodeficiency Virus, auch Katzenaids genannt), FeLV (Feline Leukemia Virus, auch Leukose genannt) oder FPV (felines Parvovirus oder Katzenseuche) werden vor allem durch den Deckakt und durch Bissverletzungen übertragen. Vor allem weibliche Tiere, die vom Kater während des Aktes am Genick fixiert werden, können dadurch Infektionen davontragen. Durch die Kastration fallen der Deckakt und damit auch Bissverletzungen beim Deckakt weg. Und da die kastrierten Katzen nachweislich ausgeglichener und weniger aggressiv sind, werden generell weniger Beissereien provoziert, womit sich die Gefahr einer Ansteckung weiter massiv verringert.
  • Weniger Krankheiten: Kaum ein Risiko hormoneller Erkrankungen wie Zysten, Gesäugetumore oder Gebärmutterentzündung bzw. -vereiterungen bei der weiblichen Katze sowie Prostatakrebs beim Kater.
  • Unfallrisiko sinkt: Kastrierte Katzen sind ortstreuer. Sie haben verkleinerte Reviere und müssen auf der Suche nach einen Partner keine Strassen mehr überqueren.

Vorteile für Tierhalter

  • Die Katzen werden nicht mehr gegen den Willen des Halters Junge kriegen.
  • Keine Symptome von Rolligkeit, keine übelriechenden Markierungen, geringeres Bedürfnis zu streunen, weniger Aggressionen.
  • Oft auch eine stärkere Menschbezogenheit.

Vorteile für den Artenschutz / Naturschutz

  • Artenschützer verlangen, den Hauskatzen den Freigang zu verwehren, weil sie die Katzen für den Rückgang von gewissen Vogel- und Amphibienarten verantwortlich machen. Unabhängig von der Frage, ob tatsächlich (nur) die Katze für diesen Rückgang verantwortlich ist, könnte mit der Reduzierung der Zahl der Katzen diese Gefahr bereits aus mathematischer Sicht merklich verringert werden.
  • Eine Durchmischung des Genpools von Hauskatzen mit der geschützten Wildkatze wäre nicht mehr möglich.

Vorteile für die Umsetzung und für Tierheime

  • Aufgefundene Katzen, die nicht gechipt und registriert sind, können schneller kastriert werden, ohne dass vorgängig die Einwilligung des Halters eingeholt werden muss. Dies zieht insbesondere für Tierheime eine starke Erleichterung nach sich, weil eine Separierung der bei ihnen abgegebenen nicht kastrierten Tieren bis zum Ablauf der zweimonatigen Eigentumserwerbsfrist zum Teil grosse Schwierigkeiten verursacht.

Wichtige Links

Verwilderte Katzen – was tun?
Helfen Sie verwilderten Katzen sinnvoll und nachhaltig. Wie das geht erklärt Ihnen dieser Wegweiser.

Katzenelend.ch
Der Schweizer Tierschutz STS nimmt Meldungen über verwilderte Katzengruppen entgegen und organisiert zusammen mit seinen Sektionen und/oder NetAP deren Behandlung und Kastration.

Handicapcats.ch
Auch Katzen mit Handicap (Viruserkrankung, Alter, Behinderung) haben ein Zuhause verdient.

Die Initianten der Kampagne


NetAP – Network for Animal Protection

NetAP ist eine gemeinnützige, unabhängige und international tätige Schweizer Tierschutzorganisation, die sich insbesondere der Problematik im Zusammenhang mit Strassentieren widmet und alleine im Jahr 2015 wieder über 13’000 Kastrationen von Hunden und Katzen in der Schweiz und im Ausland ermöglicht hat.
Schweizweit werden jedes Jahr zahlreiche Kastrationsaktionen durchgeführt. Dabei wird intensiv mit anderen Organisationen zusammengearbeitet. Ein zentraler Pfeiler ist die ehrenamtliche Tätigkeit von Tierärzten und vielen weiteren Freiwilligen sowie die unerlässliche Unterstützung durch die Spender.

Tier im Recht

Die TIR ist eine gemeinnützige und unabhängige Tierschutzorganisation, die sich seit 1996 beharrlich für eine kontinuierliche Verbesserung der Mensch-Tier-Beziehung engagiert. Schweizweit einzigartig fokussiert sie dabei vor allem auf juristische Aspekte. Um die Hebelwirkung des Rechts auszunutzen, erarbeitet die TIR solide Grundlagen für strenge Gesetze sowie ihren konsequenten Vollzug. Sie hilft so nicht nur in Einzelfällen, sondern generell und allen Tieren. Mit ihrer umfangreichen publizistischen Tätigkeit und ihrem breiten Dienstleistungsangebot hat sich die TIR in den letzten Jahren als Kompetenzzentrum für Fragen zum Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert.